- Rechtskreis West - unterstellt.
Die Rente richtet sich nach der
Minderung der Erwerbsfähigkeit
und dem
Jahresarbeitsverdienst
§ 56 SGB VII gesetze-im-internet
Über die 26. Woche hinaus
Die rentenberechtigende MdE muss über die 26. Woche (circa ein halbes Jahr) nach dem Versicherungsfall hinaus bestanden haben.
Die 26. Woche nach dem Arbeitsunfall berechnen:
Fristen berechnen Erst ab 20 Prozent MdE
Rente gibt es erst ab einer MdE von 20%. Ausnahmefall: Stützrente
- In den meisten Fällen wird nur eine Teilrente gezahlt.
- Berechnungsformel monatliche Teilrente:
- = 2/3 x JAV x MdE-Prozentsatz geteilt durch 12.
- Für den JAV gibt es Mindest- und Höchstbeträge – Mehr zum Mindest-JAV hier und zum Höchst-JAV hier
- Jahresarbeitsverdienst – Sonderregeln für junge Menschen: Jahresarbeitsverdienst - Günstigkeitsregeln für junge Versicherte oder Versicherte, die zur Zeit des Versicherungsfalls in einer Schul- oder Berufsausbildung standen: hier klicken
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