Eigenwirtschaftlich
sind Tätigkeiten, die aus Gründen (bzw. einer Handlungstendenz) verrichtet werden, die dem privaten persönlichen Lebensbereich, nicht aber der an sich versicherten betrieblichen Tätigkeit zuzurechnen sind. Für Unfälle infolge einer eigenwirtschaftlichen Tätigkeit besteht kein Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
siehe auch Innerer Zusammenhang