Budget - persönliches

Persönliches Budget gemäß § 29 SGB IX gesetze-im-internet.de

Der Rechtsanspruch auf das persönliche Budget besteht seit dem 1. Januar 2008. Es ermöglicht Betroffenen mit einem Anspruch auf Teilhabeleistungen nach dem SGB IX, selbstbestimmt und aktiv die eigene Rehabilitation und Teilhabeleistungen zu organisieren. 

Ausführliche Erläuterungen und Handlungsleitfaden beim DGUV:

https://www.dguv.de/de/reha_leistung/pers-budget/index.jsp

 

Persönliche Notizen (kein Rechtskommentar!):

Ziel: Verwirklichung der Selbstbestimmung bezüglich der Teilhabe

Grundsätzlich budgetfähige Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung:

medizinische Rehabilitation,

Teilhabe am Arbeitsleben,

Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

Pflege

Z. B. ergänzende Leistungen wie Reisekosten, Haushaltshilfe, Kinderbetreuungskosten, Hilfsmittel, Energiemehrkosten, Erholungsaufenthalte

Nicht z. B. Akutversorgung, Medikamente

Moderiert von den Reha-Berater/innen

Formen:

Einfache Budgetvereinbarung

Komplexe ...

Trägerübergreifende ...

Über gebundene Leistungen

Über Ermessensleistungen

 

 siehe auch Vorschuss