Opferentschädigungsgesetz
und das Verhältnis zu Leistungsansprüchen nach einem Arbeitsunfall.
Grundsatz, Anwendung des SGB XIV
gesetze-im-internet.de/oeg/__1
Keine Versicherungsfreiheit im SGB VII, Zusammentreffen von Ansprüchen.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_14/__8.html
gesetze-im-internet.de/sgb_7/__4
Wenn sich eine Gewalttat im Zusammenhang mit der Beschäftigung ereignet, so haben die Betroffenen u. U. Ansprüche gegen die GUV und nach dem OEG. Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Leistungsansprüche von Amts wegen zu prüfen. Es sollte aber nicht auf einen Antrag nach dem OEG verzichtet werden.
Bei an sich versicherungsfreien Opfern von Gewalttaten, die Anspruch auf Beamtenversorgung haben: beachte § 3 Absatz 4 OEG.
Wichtig zu wissen:
Umfassende Neuregelung der Leistungsansprüche von Kriminalitätsopfern:
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2020/neue-gesetze-soziales-entschaedigungsrecht.html
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