SRA - stationäre Rehaabklärung
Leistungsangebot der Berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken
z. B.
http://www.bgu-tuebingen.de/rehabilitation/teilstationaere-rehabilitation/
abgerufen am 27.7.2016
"Stationäre Reha-Abklärung (SRA)
Die Stationäre Reha-Abklärung ist ein diagnostisches Verfahren, bei dem der Patient eingehend unfallchirurgisch und physiotherapeutisch und psychologisch untersucht wird. Je nach Fragestellung können weitere Berufsgruppen (Schmerztherapeuten, Neurologen, HNO etc.) mit hinzugezogen werden. Ziel ist es, den bestehenden Behandlungsbedarf oder die Gründe für einen verlängerten oder komplikationsbehafteten Rehabilitationsverlauf abzuklären. Abschließend werden Vorschläge für das weitere Verfahren erarbeitet. Hierzu sollen bereits bei der Antragstellung (F2168) klare Fragestellungen vom Kostenträger oder dem verordnenden D-Arzt formuliert werden."
siehe auch Berufsgenossenschaftliche Unfallkliniken