Unfall
Unfall / Ereignis
Begriff des Unfallereignisses in der gesetzlichen Unfallversicherung
Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.
Gesetzestext gesetze-im-internet.de/sgb_7/__8
Zu den einzelnen Qualitäten eines Ereignisses: Aufsatz Mülheims in Die Sozialgerichtsbarkeit, 5/2019!