Unfall

Unfall / Ereignis

Begriff des Unfallereignisses in der gesetzlichen Unfallversicherung

Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.

 

Gesetzestext gesetze-im-internet.de/sgb_7/__8

Zu den einzelnen Qualitäten eines Ereignisses: Aufsatz Mülheims in Die Sozialgerichtsbarkeit, 5/2019!