Themenblock Verletztengeld
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Im Regelfall zahlt der Arbeitgeber 6 Wochen lang das Entgelt fort. Soweit Arbeitsunfähigkeit wegen des Versicherungsfalls besteht und kein Entgelt (mehr) fortgezahlt wird, wird Verletztengeld gezahlt. Das Verletztengeld beträgt 80 % des Regelbruttoentgelts, höchstens aber 100 % des Nettoarbeitsentgelts. Bei Arbeitnehmern mit regulärem Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen richtet sich das Verletztengeld nach der Höhe des zuletzt bezogenen Nettoarbeitsentgelts. Im Regelfall berechnet die gesetzliche Krankenkasse der Versicherten das Verletztengeld und zahlt es in regelmäßigen Abständen aus. Die Krankenkasse fordert dazu in regelmäßigen Abständen Bescheinigungen der Arbeitsunfähigkeit an. Vom Verletztengeld werden noch Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge abgezogen.