Nachschaden
Bedeutung für die Entschädigung im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung
Ein Nachschaden ist eine Gesundheitsstörung, die (zeitlich) nach dem Unfall/der Berufskrankheit eingetreten ist und nicht in ursächlichem Zusammenhang dem Unfall/der Berufskrankheit steht. Eine solche Gesundheitsstörung kann bei der Feststellung der MdE nach § 56 SGB VII nicht berücksichtigt werden, auch dann nicht, wenn sie zusammen mit den Folgen des Versicherungsfalls zu besonderen Auswirkungen führt.
Beispiel:
Verlust der Sehkraft des rechten Auges durch Unfall; Verlust des linken Auges später unfallunabhängig. Keine Erhöhung derMdE.
Dazu das Bayerische LSG ausführlich in einem Urteil vom 14.04.2021 (Az: L 3 U 259/20) in einer besonderen Fallgestaltung (beide Augen waren durch jeweils einen Arbeitsunfall betroffen.