Durchgangsarzt

Vertragsarzt der gesetzlichen Unfallversicherung

Das Durchgangsarztverfahren (kurz D-Arzt-Verfahren) regelt die Behandlung und Abrechnung der Behandlungskosten eines Arbeitsunfalls in Deutschland. Ein Durchgangsarzt ist ein Arzt mit speziellen unfallmedizinischen Kenntnissen. Die Zulassung zum D-Arzt wird von den zuständigen Landesverbänden der DGUV erteilt und mit ihr sind weitgehende Vollmachten, aber auch Verpflichtungen verbunden.

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