Arbeitsentgelt
Definition für die Sozialversicherung
vgl § 14 SGB IV -
gesetze-im-internet.de
Sonderregelungen für Sonn- und Feiertags- sowie
Nachtzuschläge siehe gemeinsames
Rundschreiben der Spitzenverbände
§ 1 Absatz 2 Sozialversicherungsentgeltverordnung
Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
Grundsätzlich gilt in der gesetzlichen Unfallversicherung derselbe
Entgeltbegriff wie in den übrigen Versicherungszweigen. Allerdings ist
hier das Arbeitsentgelt nur bis zur Höhe des jeweiligen Höchstjahresarbeitsverdienstes
beitragspflichtig. Diese Obergrenze ist je nach
Unfallversicherungsträger verschieden und ergibt sich aus dessen
Satzung.
Arbeitsentgelt und Jahresarbeitsverdienst
am Beispiel von steuerfreiem Auslagenersatz Bundessozialgericht Urteil
vom 23.07.2015, B 2 U 9/14 R
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