Gesundheitsschaden

hier: Psychische Gesundheitsstörungen in der gesetzlichen Unfallversicherung

 Bundessozialgericht sozialgerichtsbarkeit.de 

B 2 U 1/05 R 09.05.2006

 "Auch psychische Reaktionen können rechtlich wesentlich durch ein Unfallereignis verursacht werden (vgl ...).

Psychische Gesundheitsstörungen können nach einem Arbeitsunfall in vielfältiger Weise auftreten: Sie können

unmittelbare Folge eines Schädel Hirn Traumas mit hirnorganischer Wesensänderung sein,

sie können aber auch ohne physische Verletzungen, zB nach einem Banküberfall, entstehen,

sie können die Folge eines erlittenen Körperschadens, zB einer Amputation, sein,

sie können sich infolge der Behandlung des gesundheitlichen Erstschadens erst herausbilden.

Voraussetzung für die Anerkennung von psychischen Gesundheitsstörungen als Unfallfolge ist zunächst die Feststellung der konkreten Gesundheitsstörungen, die bei dem Verletzten vorliegen und seine Erwerbsfähigkeit mindern (BSG Urteil vom 29. Januar 1986 - 9b RU 56/84; vgl BSG Urteil vom 19. August 2003 B 2 U 50/02 R ).

Angesichts der zahlreichen in Betracht kommenden Erkrankungen und möglicher Schulenstreite sollte diese Feststellung nicht nur begründet sein, sondern aufgrund eines der üblichen Diagnosesysteme und unter Verwendung der dortigen Schlüssel und Bezeichnungen erfolgen, damit die Feststellung nachvollziehbar ist (zB ICD 10 = Zehnte Revision der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme der WHO aus dem Jahre 1989, vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) ins Deutsche übertragen, herausgegeben und weiterentwickelt; DSM IV = Diagnostisches und statistisches Manual psychischer Störungen der Amerikanischen psychiatrischen Vereinigung aus dem Jahre 1994, deutsche Bearbeitung herausgegeben von Saß/Wittchen/Zaudig, 3. Aufl 2001).

Denn je genauer und klarer die bei dem Versicherten bestehenden Gesundheitsstörungen bestimmt sind, um so einfacher sind ihre Ursachen zu erkennen und zu beurteilen sowie letztlich die MdE zu bewerten.

Begründete Abweichungen von diesen Diagnosesystemen aufgrund ihres Alters und des zwischenzeitlichen wissenschaftlichen Fortschritts sind damit nicht ausgeschlossen."