Jahresarbeitsverdienst Mindestbetrag
Mindestbetrag des Jahresarbeitsverdienstes
Die Rente der gesetzlichen Unfallversicherung berechnet sich nach dem Jahresarbeitsverdienst.
§ 85 SGB VII regelt die untere Grenze des JAV (Mindest-JAV).
Weiteres, insbesondere eine Tabelle der konkreten Beträge und eine automatische Berechnung für bestimmte Altersgruppen finden Sie auf meiner alten Webseite: joachim-skupien.de