Private Unfallversicherung – Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung
Was man an einer Versicherung hat, merkt man erst, wenn man sie braucht. Die nachstehende Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder absolute Richtigkeit, dafür ist der Versicherungsmarkt zu vielgestaltig. Andere Seiten vergleichen die versprochenen Leistungen und die Beitragshöhe - ich muss und will nichts verkaufen, nur eine Orientierungshilfe geben gemessen an dem, was in der gesetzlichen Unfallversicherung Standard ist.( Profis in Rehabilitation vs Kaufleute?).
Die gesetzliche Unfallversicherung versichert auch Berufskrankheiten, eine Leistung, die in der privaten Unfallversicherung nicht versicherbar ist. Sie arbeitet nicht mit dem Ziel maximale Gewinne zu erlösen, sondern legt jeweils nur die tatsächlichen Ausgaben des Vorjahres auf die Mitglieder um.
Sachverhalt | Gesetzliche Unfallversicherung | Private Unfallversicherung |
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Beratung | Gesetzliche Pflicht; psychologische Akutintervention bei schweren psychisch belastenden Traumen (z. B. Raubüberfall) durch von der BG vermittelte Psychologen. BG trägt Kosten. ––– | Vertragliche Pflicht? Bei wenigen Versicherungen Hilfe direkt nach dem Notfall (auch Vermittlung eines Notfallpsychologen)! Aber aufpassen: nur Vermittlung und Beratung durch Versicherung, keine Kostenübernnahme! ––– |
Freundlichkeit, Service | Leitbild | Z. B. bei Debeka (bei der ich mal unfallversichert war): "bestmögliche Leistungen für Kunden" ––– |
Tätigwerden | von Amts wegen | auf Antrag |
Melde- und Ausschlussfristen | keine | streng, vollständiger Verlust der Ansprüche! ––– |
Fairness bei ärztlicher Begutachtung | Gegenvorschlag wird meist berücksichtigt | Versicherung bestimmt Gutachter ––– |
Rechtsweg im Streitfall | Sozialgerichtsbarkeit mit geringem Kostenrisiko, Gericht ermittelt von Amts wegen. ––– | Zivilgerichtsbarkeit, hohes Kostenrisiko, VN muss selbst Gutachten einholen. |
Versicherungsfälle | Arbeitsunfall und Berufskrankheit | Unfälle weltweit, bei Arbeit und in Freizeit ––– |
Heilbehandlung | Mit allen geeigneten Mitteln | ––– In der Regel nicht vorgesehen, Krankenhaustagegeld, Gipsgeld und Genesungsgeld möglich, einzelne Versicherungen beteiligen sich an Sporttherapie. ––– |
Heilmittel ––– | Ja | Nein |
Rehabilitation (medizinisch, Umschulung, Eingliederungshilfe an Arbeitgeber...) | Ja | In der Regel nicht vorgesehen |
Transport zur Heilbehandlung und Reha | Ja | Nein |
Entgeltersatzleistungen während Arbeitsunfähigkeit und Umschulung | Ja | U. U. Genesungsgeld |
Rente wegen Verletzung | Nach der MdE | Einmalzahlung oder Rente nach Invalidiät (Gliedertaxe) |
Hinterbliebenenleistungen | Witwe(r/n)-und Waisenrente, Sterbegeld, Beihilfen | Überführung bei wenigen Versicherungen |
Pflege | Ja | Nein |
Wohnungsumbau wegen Behinderung | Wohnungshilfe | Bei wenigen Versicherungen möglich |
Beitragszahler | Arbeitgeber und öffentliche Träger, freiwillig Versicherte | Versicherungsnehmer |
Begründung des Versicherungsschutzes | Automatisch, keine Anmeldung erforderlich | Durch Vertrag |
Profitorientierung | Keine, nachträgliche Bedarfsdeckung | Ja |
Außendienst | Reha-Beratung zwecks bestmöglicher Wiedereingliederung/Teilhabe | Versicherungsvertreter und Angestellte mit Provisionen, Profitinteresse |
Aufsichtsbehörde | Bei Berufsgenossenschaften:Bundesamt für Soziale Sicherung | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht |
Versichertenombudsfrau | Nein | Versichertenombudsfrau e. V., Berlin |
Leistungen für Folgen des Versicherungsfalls auch noch Jahre später | Bis zum Lebensende | 3-Jahresfrist? Danach keine Berücksichtigung mehr? |
Psychische Gesundheitsschäden | Kein Leistungsauschluss, z. B. PTBS nach Raubüberfall, BG erbringt Psychotherapie. | In der Regel Leistungsausschluss |