Hilflosigkeit – Pflege
Pflege als Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung § 44 SGB VII gesetze-im-internet.de (1) Solange Versicherte infolge des Versicherungsfalls so hilflos sind, daß sie für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in …