Mittelbare Folgen eines Versicherungsfalls
Mittelbare Folgen eines Versicherungsfalls der gesetzlichen Unfallversicherung § 11 SGB VII: Absatz 1: Folgen eines Versicherungsfalls sind auch Gesundheitsschäden oder der Tod von Versicherten infolge 1. der Durchführung einer Heilbehandlung, von Leistungen zur Teilhabe am …