Beweislast
in der gesetzlichen Unfallversicherung Grundsatz: Die Nichterweislichkeit einer anspruchsbegründenden Tatsache nach Ausschöpfung aller in Frage kommenden Ermittlungsmöglichkeiten geht zu Lasten desjenigen, der daraus ein Recht herleiten will. Vollbeweis Bundessozialgericht …