Verletztenrente und Berufskrankheitenrente
siehe Rente Bei einer "Berufskrankheitenrente" gelten für den Zeitpunkt des Versicherungsfalls und den JAV besondere Vorschriften. gesetze-im-internet.de/sgb_7/__9 § 9 SGB VII (5) Soweit Vorschriften über Leistungen auf den Zeitpunkt des Versicherungsfalls …