Berufsgenossenschaft
§ 114 SGB VII Absatz 1: Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsträger) sind 1. die in der Anlage 1 aufgeführten gewerblichen Berufsgenossenschaften, 2. die in der Anlage 2 aufgeführten landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, 3. .... zum …