Vorläufige Zuständigkeit
Das Verfahren bei unklarer Zuständigkeit verpflichtet die beteiligten UV-Träger zur zügigen Abstimmung. Frist 21 Tage.
§ 139 SGB VII.
zum Gesetzestext gesetze-im-internet.de/sgb_7/_139
gesetze-im-internet.de/sgb_1/_43
siehe auch Vorschuss