Versicherte Tätigkeit

Verrichtung einer versicherten Tätigkeit (z. B. Urteil vom 24.7.2012, B 2 U 9/11 R )

"...§ 8 Abs 1 Satz 1 SGB VII setzt voraus, dass der Verletzte eine "den Versicherungsschutz" begründende "Tätigkeit (versicherte Tätigkeit)" verrichtet hat und dass der Unfall (iS von Satz 2 aaO) "infolge" dieser versicherten Tätigkeit eingetreten ist..."

 "...Eine Verrichtung ist jedes konkrete Handeln eines Verletzten, das (objektiv) seiner Art nach von Dritten beobachtbar (BSG vom 9.11.2010 - B 2 U 14/10 R - SozR 4-2700 § 8 Nr 39 RdNr 22) und (subjektiv, also jedenfalls in laienhafter Sicht) - zumindest auch - auf die Erfüllung des Tatbestandes der jeweiligen versicherten Tätigkeit ausgerichtet ist (innere Tatsache).

 Als (objektives) Handeln des Verletzten kann es erste Ursache einer objektiven Verursachungskette sein..."

gesetze-im-internet.de/sgb_7/__8

Versicherte kraft Gesetzes gesetze-im-internet.de/sgb_7/__2

Versicherte kraft Satzung gesetze-im-internet.de/sgb_7/__3

Freiwillig Versicherte gesetze-im-internet.de/sgb_7/__6