Drei Gutachter zur Wahl – und jetzt?

Sie haben Post von der Berufsgenossenschaft: Sie dürfen sich unter drei aufgezählten Ärzten/Ärztinnen Ihre(n) Gutachter(in) aussuchen. Der angegebene Zweck: klären, ob Ihnen eine Unfallrente zusteht. Vielleicht ist der Zweck auch in dem Brief verschwommener formuliert.

Und nun?

Viele Gedanken gehen Ihnen durch den Kopf: Warum ist mein behandelnder Arzt nicht aufgeführt? Warum sind die Ärzte so weit von meinem Wohnort weg, z. B. in einer Unfallklinik? Warum ist ein bestimmter Chefarzt oder ein bestimmter Oberarzt im Krankenhaus vorgeschlagen worden?

Das ist der Hintergrund:

Das Vorgehen ist gesetzlich vorgeschrieben. Aus dem Grund, dass Sie selbst bestimmen sollen, welchem (fremden) Arzt/Ärztin konkret Ihre sensiblen gesundheitlichen Daten offengelegt werden sollen. Denn eine fachgerechte Begutachtung setzt die Kenntnis der Vorbefunde aus der Unfallakte voraus.

Die Bearbeiter*innen der BG/Unfallkasse haben vor allem zwei Gründe im Kopf:

  1. Es soll ein(e) Gutachter(in) sein, dessen/deren Gutachten aufgrund der bisherigen Erfahrungen auch einer Überprüfung im gerichtlichen Verfahren standhält.

  2. Es soll so schnell wie möglich gehen! Säumige Gutachter bedeuten nur Stress. Wer wartet schon gerne ganze Jahreszeiten auf das Ergebnis?

Sie sind natürlich völlig frei in Ihrer Wahl des Gutachters, Sie können auch einen anderen Arzt vorschlagen. Die BG wird Ihren Vorschlag dann unter den vorgenannten Aspekten prüfen.

Beim DGUV, dem Dachverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, finden Sie zu diesem Thema weitere Informationen, unter anderem auch eine Suche in einer Gutachterdatenbank.

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