Rentenbescheid: vorläufige Entschädigung – was bedeutet das?

Sie haben jetzt den Bescheid der BG über die erstmalige Festsetzung einer Rente als vorläufige Entschädigung erhalten. Im ersten Satz des Verwaltungsakts wird bestimmt, ab wann die Rente gezahlt wird und nach welchem MdE-Prozentsatz sie berechnet wird. Im weiteren werden die anerkannten Unfallfolgen und die nicht anerkannten Gesundheitsstörungen aufgezählt. Der maßgebliche Jahresarbeitsverdienst wird festgesetzt. Die Höhe des Rentenanspruchs und der aufgelaufenen Rentennachzahlung werden berechnet. Schließlich wird angeführt, ab wann die monatlich wiederkehrende Überweisung auf Ihr Bankkonto beginnt.

Das sollten Sie überprüfen:

  1. Sind aus Ihrer Sicht alle Unfalldiagnosen und unfallbedingten Funktionsstörungen aufgeführt?

  2. Ist aus Ihrer Sicht eine Gesundheitsstörung zu Unrecht nicht als Unfallfolge anerkannt worden?

  3. Erscheint Ihnen die MdE-Höhe angemessen? mehr dazu

  4. Ist der Jahresarbeitsverdienst nach Ihrer überschlägigen Überprüfung in Ordnung?

  5. Wenn Sie ein junger Mensch sind, hat die BG die gesetzlichen Günstigkeitsregelungen für den Jahresarbeitsverdienst berücksichtigt?

Wenn Sie mit einem dieser Gesichtspunkte nicht einverstanden sind, können Sie bei der BG Widerspruch einlegen. Dabei müssen Sie die einmonatige Frist beachten. Falls Sie die Frist verpassen: Nicht schlimm, dann stellen Sie formlos einen Antrag auf Überprüfung des Verwaltungsaktes.

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