Mit der MdE, dem JAV nicht einverstanden.

Ihnen kommt die MdE zu niedrig vor?

Dazu muss man wissen, dass sich über etliche Jahrzehnte für sehr, sehr viele spezifischen Verletzungsbilder und Funktionseinschränkungen in der Begutachtung und der Rechtsprechung Erfahrungswerte herausgebildet haben, die eine Gleichbehandlung ähnlich Betroffener sicherstellen sollen. So zum Beispiel von einfachen Gelenkverletzungen bis hin zu inneren Verletzungen und den verschiedenen Formen einer Querschnittslähmung. (mehr dazu)

Diese Tabellen sind leider nicht frei verfügbar, sondern man findet sie lediglich in teuren juristischen oder medizinischen Fachbüchern. Der Kauf solcher Bücher lohnt sich für Laien nicht. Eine preiswerte Lösung für Betroffene, die sich nicht gerecht behandelt fühlen, könnte sein, sich von den Rechtsberatern eines Sozialverbands wie dem VdK oder einer Gewerkschaft dazu beraten zu lassen. Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, kann man natürlich auch einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Eigentlich könnte man auch die Sachbearbeitung der BG fragen, ob man Ihnen eine Kopie des Gutachtens und der maßgeblichen Seite eines solchen Nachschlagewerks übersendet. Das setzt aber dann Grundkenntnisse der medizinischen Funktionsbeschreibungen voraus, wie die Neutral-Null-Messmethode bei der Begutachtung von Gelenkverletzungen. Vielleicht schon verbunden mit dem Einlegen eines Widerspruchs.

Beim Jahresarbeitsverdienst ist die Überprüfung schon komplizierter. Im Regelfall lässt sich die Berechnung durch einfaches Addieren der monatlichen Bezüge des Arbeitsentgelts bis aufs Komma nachvollziehen. Die BG bekommt die Entgeltangaben vom Arbeitgeber nachgewiesen. Dass sich ein Arbeitgeber bei der Übermittlung irrt, kommt seltener vor. Die BG prüft oft die Plausibilität der Angaben und fragt bei einem auffälilgen Missverhältnis zu der Berechnungsgrundlage für das Verletztengeld noch mal beim Arbeitgeber nach.

Ändererseits gibt es Mindest- und Höchstbeträge, Sonderregeln für junge Menschen und für seltenere Ausnahmesituationen noch einige spezielle gesetzliche Regelungen. Auf die möchte ich hier aber nicht eingehen.

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