Wie berechnet man die Unfallrente?
Die Rente richtet sich nach der
Minderung der Erwerbsfähigkeit
und dem
§ 56 SGB VII gesetze-im-internet:
(Absatz 3) "Bei Verlust der Erwerbsfähigkeit wird Vollrente geleistet; sie beträgt zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes. Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit wird Teilrente geleistet; sie wird in der Höhe des Vomhundertsatzes der Vollrente festgesetzt, der dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit entspricht."
In den meisten Fällen wird nur eine Teilrente gezahlt.
Berechnungsformel für die monatliche Teilrente:
= 2/3 x JAV x MdE-Prozentsatz geteilt durch 12.
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Jahresarbeitsverdienst - Günstigkeitsregeln für junge Versicherte oder Versicherte, die zur Zeit des Versicherungsfalls in einer Schul- oder Berufsausbildung standen: hier klicken
Die rentenberechtigende MdE muss über die 26. Woche (circa ein halbes Jahr) nach dem Versicherungsfall hinaus bestanden haben.
Rente gibt es erst ab einer MdE von 20%.
Ausnahmefall: Stützrente