Themenblock Heilbehandlung

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Die gesetzliche Unfallversicherung hat den durch Arbeits- und Wegeunfälle verursachten Gesundheitsschaden „mit allen geeigneten Mitteln“ zu beseitigen oder zumindest zu verbessern . Abhängig von der Verletzungsschwere werden Betroffene in ein ambulantes oder stationäres Durchgangsarztverfahren, das Verletzungsartenverfahren (VAV) oder das Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) gesteuert. Spezialisierte Rehabilitationsverfahren gelten für  Schwerbrandverletzte,  Rückenmarkverletzte und schwere Handverletzungen. Dazu nutzen die gesetzlichen UV-Träger besondere Komplexbehandlungen wie die Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW), die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) und die Arbeitsplatz-Bezogene Muskuloskelettale Rehabilitation (ABMR). Für besonders komplexe Verletzungen und verzögerte Heilverläufe haben die BG-Unfallkliniken eigene, auf die Bedürfnisse von Unfallverletzten zugeschnittene Rehabilitationsverfahren entwickelt, wie die komplexe stationäre Rehabilitation (KSR),die Neuro-Rehabilitation bei schwer Schädel-Hirnverletzten, die Rehabilitation nach Querschnittverletzung und weitere spezielle Reha-Verfahren, wie die Tätigkeitsorientierte Rehabilitation (TOR) und die Schmerzrehabilitation. Rehamanager der UV-Träger unterstützen und beraten Betroffene bei schweren oder komplexen Verletzungen, um zügig eine bestmögliche  Wiedereingliederung ins berufliche und soziale Leben zu erreichen.

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