Arbeitserprobung

Bedeutung in der gesetzlichen Unfallversicherung

Selbst erfahrene Praktiker verwechseln die Begriffe Belastungserprobung und Arbeitserprobung.

Die Arbeitserprobung klärt, wofür die
Betroffenen beruflich geeignet sind und welche Maßnahmen zur
Teilhabe am Arbeitsleben die Wiedereingliederung in
Betracht zu ziehen sind  (§ 49 Abs. 4 SGB IX). Der behinderte Mensch
soll sich selbst in der Arbeitswelt erproben, seine Leistungsfähigkeit
soll getestet werden. Ein fester zeitlicher Rahmen ist für die
Arbeitserprobung nicht vorgesehen. Art und Dauer der Arbeitserprobung
wird mit dem behinderten Menschen im Einzelfall durch den zuständigen
Rehabilitationsträger(§ 6 Abs. 1 SGB
IX)](http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__6.html) festgelegt. Die Arbeitserprobung findetzumeist in einem Berufsförderungswerk statt.

Sie ist - anders als die Belastungserprobung - eine Leistung zur
Teilhabe am Arbeitsleben.

Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben