Vorläufige Zuständigkeit
Das Verfahren bei unklarer Zuständigkeit verpflichtet die beteiligten UV-Träger zur zügigen Abstimmung. Frist 21 Tage. § 139 SGB VII. zum Gesetzestext gesetze-im-internet.de/sgb_7/_139 gesetze-im-internet.de/sgb_1/_43 siehe auch Vorschuss gesetze-im-internet.de/sgb_1/_42