Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
Leistungen zur sozialen Teilhabe (am Leben in der Gemeinschaft) § 39 Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen (Absatz 1) Neben den in § 64 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 und Abs. 2 sowie in den §§ 73 und 74 des Neunten Buches genannten …