Unfallrente – hier geht es lang
Wichtig zu wissen:
Die Berufsgenossenschaft bzw. die Unfallkasse ist eine Behörde, keine private Versicherung. Sie ist ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Teil der deutschen Sozialversicherung. Die Beiträge zur g. UV. werden vom Arbeitgeber oder vom Staat getragen. Unternehmer oder unternehmerähnliche Personen können sich selbst freiwillig versichern.
Die Unfallrente (oder auch Verletztenrente genannt) setzt als Erstes einen Arbeitsunfall voraus. Die Sachbearbeiterinnen der BG/Unfallkasse haben von Amts wegen zu ermitteln, welche Leistungen in Betracht kommen – auch, ob eine Unfallrente in Betracht kommt. Betroffene können aber auch jederzeit formlos einen Rentenantrag stellen.
Ab hier können Sie abzweigen:"
Sie haben den Begriff Unfallrente zum ersten Mal gehört und möchten die Grundzüge erfahren? (hier abzweigen)
Sie haben jetzt einen Brief erhalten, der Ihnen mehrere Ärzte vorschlägt, von denen einer/eine Sie begutachten soll? (hier abzweigen)
Sie haben eine vorläufige Rente oder eine Gesamtvergütung bewilligt bekommen und fragen sich, was das ist und wie es weitergeht? (hier abzweigen)
Sie sind mit der Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit oder des Jahresarbeitsverdienstes nicht einverstanden? (hier abzweigen)
Sie haben erfahren, dass Sie erneut begutachtet werden sollen, weil Ihr Anspruch auf eine Rente auf unbestimmte Zeit geprüft werden soll? (hier abzweigen)
Sie haben in dem Zusammenhang eine andere Frage? (hier abzweigen zum Glossar)