Arbeitsunfall
Gesetzliche Definition eines Arbeitsunfalls für die gesetzliche Unfallversicherung
§ 8 Abs 1 Sozialgesetzbuch SGB VII :
Arbeitsunfälle sind Unfälle Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach den §§ 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit).