Arbeitsunfall

Gesetzliche Definition eines Arbeitsunfalls für die gesetzliche Unfallversicherung

§ 8 Abs 1 Sozialgesetzbuch SGB VII :

Arbeitsunfälle sind Unfälle Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach den §§ 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit).