Nachgehende Betreuung

Nachgehende Betreuung von Schwerverletzten 

Teil des RehaManagements der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung

Schwerverletzte oder schwer berufserkrankte Versicherte werden von den RehaberaterInnen der UV-Träger nachgehend in größerem zeitlichen Abständen persönlich besucht. Beraten wird dabei zur individuellen Bedarfssituation, d. h. zu Leistungen wie medizinische Versorgung, Ausstattung mit Hilfsmitteln, Pflege, behinderungsgerechter Umbau der Wohnung oder des Kraftfahrzeuges und anderen Teilhabeleistungen, auch in Bezug auf das Gemeinschaftsleben.

 

Frühzeitige Bedarfserkennung § 12 BTHG

siehe auch 

Teilhabeleistungen

Rehaberater