Rentenänderung
im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung § 73 SGB VII gesetze-im-internet.de/sgb_7/__73 Absatz 1: Ändern sich die tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen für die Höhe einer Rente nach ihrer Feststellung, wird die Rente in neuer Höhe nach Ablauf des Monats geleistet, …