so geschützt, wie Arbeit angetreten
Bundessozialgericht B 2 U 1/05 R 09.05.2006 sozialgerichtsbarkeit.de "...Die Aussage, der Versicherte ist so geschützt, wie er die Arbeit antritt, ist ebenfalls diesem Verhältnis von individueller Bewertung auf objektiver, wissenschaftlicher Grundlage zuzuordnen: Die …