Rentenbeginn bei mehrfacher Beschäftigung
Die Rente beginnt bei Mehrfachbeschäftigten schon mit dem Eintritt der Arbeitsfähigkeit in der Hauptbeschäftigung, auch wenn für eine Nebenbeschäftigung noch weiter Anspruch auf Verletztengeld besteht. BSG-Urteil vom 23.07.2015, B 2 U 6/14 R. …