Berechnungsgrundsätze
in der gesetzlichen Unfallversicherung § 96 SGB VII gesetze-im-internet.de ... Absatz 5: Die Berechnungsgrundsätze des § 187 gelten mit der Maßgabe, daß bei der anteiligen Ermittlung einer Monatsrente der Kalendermonat mit der Zahl seiner tatsächlichen Tage anzusetzen ist. § 187 …