Verletztengeld – Ende
Ende des Verletztengeldanspruchs § 46 Absatz 3 SGB VII: gesetze-im-internet.de Das Verletztengeld endet 1. mit dem letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit oder der Hinderung an einer ganztägigen Erwerbstätigkeit durch eine Heilbehandlungsmaßnahme, 2. mit dem Tag, der dem Tag …