Anpassung von Geldleistungen
Vom Jahresarbeitsverdienst abhängige Leistungen also in erster Linie die Renten für Versicherte und Hinterbliebene (ausgenommen Verletztengeld und Übergangsgeld) : siehe § 95 SGB VII Anpassung von Verletztengeld und Übergangsgeld § 70 SGB IX – Anpassung der …