Akteneinsicht
Das Recht der Beteiligten auf Einsicht der sie betreffenden Akte des Sozialversicherungsträgers ist in § 25 SGB X geregelt. zum Gesetzestext gesetze-im-internet.de/ Elektronischer Behördenzugang gesetze-im-internet.de/egovg/ insbesondere gesetze-im-internet.de/egovg/__8 "Soweit …