Wann beginnt und endet die Unfallrente?

Wann Unfallrenten (oder auch Verletztenrenten genannt) beginnen, richtet sich danach, ob ein Anspruch auf Verletztengeld besteht.

Der Regelfall ist, dass Betroffene zunächst Anspruch auf Verletztengeld haben. Dann beginnt die Rente an dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem der Anspruch auf Verletztengeld endet. (mehr zum Ende des Verletztengeldanspruchs)

Wenn ausnahmsweise einmal kein Anspruch auf Verletztengeld besteht, (z. B. bei einem Unfall eines Kindes im Kindergarten oder in der Schule) beginnt die Rente an dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem  der Versicherungsfall eingetreten ist. Auch in diesem Fall muss die MdE über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus andauern.

Unfallrenten enden (im Rechtsjargon sagt man: sie werden entzogen), wenn keine rentenberechtigende MdE mehr vorliegt. Die Rente wird dann bis zum Ende des Monats geleistet, in dem der Wegfall wirksam geworden ist. Das ist in der Regel das Ende des Monats, in dem der Bescheid der BG den Betroffenen zugeht. mehr zur wesentlichen Änderung der MdE.

Auf jeden Fall endet der Rentenanspruch mit dem Tod der betroffenen Person. Hinterbliebenenleistungen setzen voraus, dass der/die Betroffene an den Folgen des Versicherungsfalls verstorben ist. Eine Witwer- oder Witwenbeihilfe kommt dann in Betracht, wenn die Betroffenen Schwerverletzte waren oder mindestens 10 Jahre lang eine MdE von mindestens 80 vH bezogen haben.

Bei Gesamtvergütungen wird der Rentenanspruch in einer Summe für einen bestimmten Zeitraum, der in der Zukunft endet, ausgezahlt. Ist dieser Zeitraum vorüber, kann jederzeit formlos ein Antrag auf Weiterzahlung der Rente gestellt werden.

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