Höchstbetrag mehrerer Renten
Rentenhöchstbetrag bei mehreren Renten im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung § 59 SGB VII Absatz 1: Beziehen Versicherte mehrere Renten, so dürfen diese ohne die Erhöhung für Schwerverletzte zusammen zwei Drittel des höchsten der Jahresarbeitsverdienste nicht …