Jahresarbeitsverdienst Höchstbetrag
Höchstgrenzen des Jahresarbeitsverdienstes Die Rente der gesetzlichen Unfallversicherung berechnet sich nach dem Jahresarbeitsverdienst. § 85 Abs. 2 SGB VII regelt die Obergrenze des JAV (Höchst-JAV): Höchstens das Zweifache der im Zeitpunkt des …