Beschleunigung der Ausführung von Sozialleistungen
Beschleunigung der Ausführung von Sozialleistungen § 17 SGB I - Ausführung der Sozialleistungen (1) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß 1 .jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält, ... zum …